Unsere Leistungen im Bereich Pflichtteil und Enterbung.

Pflichtteilsfragen erfordern Fingerspitzengefühl und rechtliche Klarheit – wir entwickeln individuelle Strategien, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Der Pflichtteil soll nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe garantieren. Wir unterstützen Pflichtteilsberechtigte bei der Ermittlung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – ebenso wie Erben bei der rechtlichen Abwehr oder Reduzierung von Forderungen. Zudem beraten wir bei der lebzeitigen Minderung der Pflichtteilsansprüche durch Schenkungen oder andere Gestaltungen.

Kommt es zu Konflikten, vertreten wir Sie konsequent außergerichtlich und vor Gericht. Mit fundierter Rechtskenntnis und strategischer Verhandlungsführung sorgen wir für zügige, rechtssichere und kostenschonende Lösungen.

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Wir prüfen sorgfältig, ob und in welchem Umfang solche Zuwendungen zu berücksichtigen sind, vertreten Ihre Interessen sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Ergänzungsansprüche als auch bei der sachgerechten Abwehr oder Begrenzung geltend gemachter Forderungen.

Eine Enterbung muss formwirksam erfolgen. Ziel ist es, dass dem Enterbten und ihm nahestehenden Personen weder unmittelbar noch mittelbar Vermögenswerte zufallen. Wir formulieren eindeutige Regelungen und verhindern so spätere Anfechtungen. Ihr Wille bleibt dadurch verbindlich und geschützt.

Ein Pflichtteilsverzicht schafft bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse. Wir entwerfen und verhandeln rechtssichere Verzichtsverträge, die alle Beteiligten rechtlich absichern und potenzielle Streitigkeiten vermeiden.