Widerrufsbutton 2026: Neue Pflicht für Online-Shops

Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die Widerrufsmöglichkeit muss sichtbar, einfach und rechtssicher in den Bestellablauf integriert werden.

Was ändert sich?

Online-Händler und Anbieter von Abos oder Dienstleistungen müssen künftig eine gut erkennbare Schaltfläche („Widerrufsbutton“) bereitstellen, über die Verbraucher ihren Vertrag widerrufen können. Die Beschriftung muss eindeutig sein, etwa „Vertrag widerrufen“. Der Button darf nicht irgendwo „versteckt“ werden oder nur über ein Kundenkonto erreichbar sein, wenn der Vertrag auch ohne Login abgeschlossen werden konnte.​

Nach dem Klick muss der Verbraucher eine Bestätigung über den Eingang seines Widerrufs erhalten, in der Regel per E-Mail. 

Für welche Verträge gilt das?

Betroffen sind Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, also im Kern alles, was online oder per App mit wenigen Klicks abgeschlossen wird: klassische Online-Käufe, digitale Inhalte, Streaming- und sonstige Abos, aber auch viele Finanzprodukte. Das bestehende 14-tägige Widerrufsrecht bleibt bestehen, der Button ist nur der neue, einfache Weg, es auszuüben.​

Was passiert bei Verstößen?

Fehlt der Widerrufsbutton oder ist er unzureichend umgesetzt, kann sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Verbraucher können den Vertrag dann noch lange Zeit rückgängig machen. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände, weil gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen wird.​

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten ihre Webseiten und Apps rechtzeitig anpassen: gut sichtbaren Widerrufsbutton einbauen, klare Beschriftung wählen, automatisierte Eingangsbestätigung einrichten und die internen Abläufe für Rückabwicklung und Erstattung überprüfen. Parallel sollten AGB, Widerrufsbelehrung und Bestellbestätigungen an die neue Rechtslage angepasst werden.​

Unsere Kanzlei unterstützt gerne bei der Prüfung und Umstellung Ihrer Online-Vertragsstrecken und der rechtssicheren Gestaltung der erforderlichen Texte. Sinnvoll ist regelmäßig ein Check, bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten.

 

PLL informiert: Das ändert sich 2026 für Unternehmen und Verbraucher

2026 bringt viele rechtliche Neuerungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher betreffen. Wir haben die für Sie wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  •  Streitwertanhebung für Amtsgerichte (ab 1. Januar 2026)
    Für Zivilprozesse vor Amtsgerichten steigen die Streitwertgrenzen auf 10.000 Euro. Bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Künftig können also mehr Fälle vor den Amtsgerichten verhandelt werden. Wenn der Streitwert 10.000 Euro übersteigt, sind wiederum die Landgerichte zuständig, bei denen eine Anwaltspflicht besteht.
  • Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen (ab 1. Januar 2026)
    Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro pro Monat. 
  • Pendlerpauschale einheitlich (ab 1. Januar 2026)
    Ab 2026 können Pendler schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob sie Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
  • Widerrufsbutton im Online-Handel (ab 19. Juni 2026)
    Online-Händler werden künftig verpflichtet sein, einen klaren Widerrufsbutton einzuführen, der den Widerruf von Verträgen für Verbraucher erleichtert. Der Widerruf muss mit nur wenigen und übersichtlichen Klicks erfolgen können. Bei Fehlern verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate.
  • Recht auf Reparatur (Umsetzung bis 31. Juli 2026)
    Nach einer EU-Richtlinie sind Hersteller künftig verpflichtet, neue Standards bei Ersatzteilen, Produktdesign und Reparaturinformationen zu erfüllen. Die EU-Verbraucherrichtlinie muss bis zum 31.7.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie betrifft zunächst Produkte des täglichen Gebrauchs wie Fernseher, Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Wer ein solches Gerät besitzt, soll künftig auch dann eine Reparatur verlangen können, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Dazu sollen Hersteller verpflichtet werden, zu angemessenen Preisen Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
  • Produkthaftung modernisiert (ab 9. Dezember 2026)
    Zum 9.12.2026 tritt das neue Produkthaftungsgesetz in Kraft. Dieses stärkt die Rechte von Verbrauchern und erweitert die Haftung auf digitale Produkte und Software. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte, insbesondere Software und digitale Dienste, fehlerfrei sind. Bei Fehlern, die zu Schäden führen, können Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem wird es einfacher, Beweise für Produktschäden zu erbringen, da Unternehmen künftig verpflichtet werden können, die Funktionsweise ihrer Software offenzulegen.