Widerrufsbutton 2026: Neue Pflicht für Online-Shops
Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die Widerrufsmöglichkeit muss sichtbar, einfach und rechtssicher in den Bestellablauf integriert werden.
Was ändert sich?
Online-Händler und Anbieter von Abos oder Dienstleistungen müssen künftig eine gut erkennbare Schaltfläche („Widerrufsbutton“) bereitstellen, über die Verbraucher ihren Vertrag widerrufen können. Die Beschriftung muss eindeutig sein, etwa „Vertrag widerrufen“. Der Button darf nicht irgendwo „versteckt“ werden oder nur über ein Kundenkonto erreichbar sein, wenn der Vertrag auch ohne Login abgeschlossen werden konnte.
Nach dem Klick muss der Verbraucher eine Bestätigung über den Eingang seines Widerrufs erhalten, in der Regel per E-Mail.
Für welche Verträge gilt das?
Betroffen sind Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, also im Kern alles, was online oder per App mit wenigen Klicks abgeschlossen wird: klassische Online-Käufe, digitale Inhalte, Streaming- und sonstige Abos, aber auch viele Finanzprodukte. Das bestehende 14-tägige Widerrufsrecht bleibt bestehen, der Button ist nur der neue, einfache Weg, es auszuüben.
Was passiert bei Verstößen?
Fehlt der Widerrufsbutton oder ist er unzureichend umgesetzt, kann sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Verbraucher können den Vertrag dann noch lange Zeit rückgängig machen. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände, weil gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen wird.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten ihre Webseiten und Apps rechtzeitig anpassen: gut sichtbaren Widerrufsbutton einbauen, klare Beschriftung wählen, automatisierte Eingangsbestätigung einrichten und die internen Abläufe für Rückabwicklung und Erstattung überprüfen. Parallel sollten AGB, Widerrufsbelehrung und Bestellbestätigungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Unsere Kanzlei unterstützt gerne bei der Prüfung und Umstellung Ihrer Online-Vertragsstrecken und der rechtssicheren Gestaltung der erforderlichen Texte. Sinnvoll ist regelmäßig ein Check, bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten.