Schenkung oder Erbschaft – was ist der bessere Weg in der Vermögensnachfolge?

Die Regelung der Vermögensnachfolge gehört zu den wichtigsten – und zugleich sensibelsten – Entscheidungen im privaten und unternehmerischen Bereich. Dabei stellt sich häufig die zentrale Frage:

Soll Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden (Schenkung) oder erst im Erbfall übergehen?

Beide Wege bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. Eine durchdachte Gestaltung ist daher unerlässlich.

  1. Schenkung zu Lebzeiten – frühzeitig Gestaltungsspielräume ausnutzen

Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Der Grund hierfür ist, dass durch lebzeitige Übertragungen eine aktive und steuerlich optimierte Nachfolgegestaltung ermöglicht wird.

Vorteile der Schenkung:

  • Mehrfache Nutzung steuerlicher Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge im Schenkungssteuerrecht können alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Bei rechtzeitigem Tätigwerden lassen sich damit auch größere Vermögen steuerlich effizient übertragen.

  • Einfluss und Absicherung des Übergebers:

Häufig werden Schenkungen mit Vorbehaltsrechten ausgestaltet. Üblich sind insbesondere Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Rückforderungsrechte. Auf diese Weise kann der Schenker den Wert des steuerlichen Zuflusses reduzieren und sich eine gewisse Einflussmöglichkeit auf die übertragenen Vermögenswerte vorbehalten und weiterhin wirtschaftlich von diesen profitieren, etwa durch den Bezug von Mieteinnahmen.

  • Konfliktvermeidung

Durch eine frühzeitige und transparente Vermögensübertragung können spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie verhindert- bzw. reduziert werden.

Risiken und Grenzen:

  • Vermögensverlust

Mit der Schenkung wird Vermögen des Schenkers grundsätzlich aus seiner eigenen Vermögenssphäre herausgegeben.

  • Grundsätzliche Bindungswirkung

Eine einmal vollzogene Schenkung lässt sich nur eingeschränkt wieder rückgängig machen.

  1. Erbschaft – Kontrolle und Flexibilität bis zum Lebensende

Die Übertragung von Vermögen im Todesfall bleibt der klassische Weg der Nachfolgegestaltung.

Vorteile der Erbschaft:

  • Volle Verfügungsmacht bis zuletzt

Bis zu seinem Tod behält der Erblasser die vollständige Kontrolle über sein Vermögen.

  • Flexibilität

Vermögensverhältnisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder familiäre Situationen können sich ändern. Wurden zu Lebzeiten keine Übertragungen vorgenommen, bleibt hier die volle Flexibilität erhalten.

  • Individuelle Gestaltung

Durch Testament oder Erbvertrag kann die Nachfolge individuell gestaltet werden.

Nachteile der Erbschaft

  • Steuerliche Belastung

Da das Vermögen bei der Erbschaft grundsätzlich „auf einen Schlag“ übergeht, können Freibeträge ungenutzt bleiben und die Steuerlast kann – gerade bei größeren Vermögen – höher ausfallen.

  • Konfliktpotenzial

Ohne klare Regelungen drohen Erbengemeinschaften mit erheblichen Streit- und Blockaderisiken, die sich in der Praxis regelmäßig abzeichnen.

  1. Die optimale Lösung: Kombination aus Schenkung und Erbschaft

In der Beratungspraxis zeigt sich, dass in den meisten Fällen eine durchdachte Kombination beider Instrumente die beste Lösung darstellt.

Typische Gestaltungsansätze:

  • Schrittweise Vermögensübertragung zu Lebzeiten unter Nutzung der Freibeträge.
  • Absicherung des Übergebers durch Nießbrauch oder Rückforderungsrechte.
  • Testamentarische Regelungen, welche auf die bereits erfolgten Übertragungen abgestimmt sind, um das verbleibende Vermögen gezielt und konfliktfrei zu verteilen.

Durch diese Kombination lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet und Konflikte lassen sich minimieren.

Wie sich zeigt, ist die Entscheidung zwischen Schenkung und Erbschaft Teil einer umfassenden Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Gerne unterstützen wie Sie dabei, eine auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmte Nachfolgelösung zu entwickeln und rechtssicher umzusetzen.

 

Portraitfoto Jan Möhler
Autor
Jan Möhler

Rechtsanwalt