Diskussion zur Reform der Erbschaftsteuer: SPD-Konzept „FairErben“ – was Immobilienbesitzer jetzt wissen sollten
Die aktuelle Debatte um das neue Erbschaftsteuer-Konzept der SPD („FairErben“) sorgt für massive Verunsicherung bei Immobilieneigentümern und Unternehmern. Während das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Privilegien für große Vermögen prüft , planen politische Akteure bereits tiefgreifende Verschärfungen bei Freibeträgen und der steuerfreien Übergabe von Betriebsvermögen.
Was bedeutet das für Ihr Vermögen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen drohen und wie Sie mit einer vorweggenommenen Erbfolge Steuervorteile sichern.
Die aktuelle Lage: Warum das Erben 2026 teurer werden könnte
Bisher gelten im deutschen Erbrecht großzügige Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder). Doch der Druck auf den Gesetzgeber wächst. Im Fokus der aktuellen Diskussionen stehen vor allem drei Punkte:
- Abschaffung der Zehn-Jahres-Regel: Bisher können persönliche Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Das Konzept „FairErben“ sieht stattdessen einen einmaligen „Lebensfreibetrag“ von insgesamt 1 Million Euro vor, der über die gesamte Lebensspanne für alle Erwerbe gilt.
- Einheitsklasse: Das bisherige System aus verschiedenen Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad soll einem einzigen, progressiven Steuertarif weichen.
- Verschärfung bei Betriebsvermögen: Die derzeitigen, weitreichenden Verschonungsregeln für Großvermögen sollen gestrichen werden. Geplant ist ein Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro.
Drei Strategien, um einer Reform zuvorzukommen
Unabhängig von der aktuellen politischen Diskussion empfehlen wir, bestehende Vermögens- und Nachfolgestrukturen frühzeitig zu überprüfen und im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge zu gestalten. Maßgeblich ist dabei stets eine gesamte Betrachtung der familiären, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Möglich sind etwa folgende Instrumente:
- Die vorweggenommene Erbfolge (Schenkung): Nutzen Sie die aktuellen Freibeträge jetzt. Da diese derzeit alle 10 Jahre neu entstehen, ist der Faktor Zeit Ihr größter Verbündeter. Eine Schenkung unter dem aktuellen Recht schützt Sie vor künftigen Verschärfungen.
- Nießbrauch und Wohnrecht kombinieren: Sie müssen die Kontrolle nicht verlieren. Durch einen Vorbehaltsnießbrauch übertragen Sie die Immobilie zwar rechtlich an Ihre Kinder, behalten aber lebenslang die Mieteinnahmen oder das Wohnrecht. Ein positiver Nebeneffekt: Der Wert des Nießbrauchs mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.
- Güterstandsschaukel bei Ehegatten: Für Ehepaare mit hohem Immobilienvermögen kann ein Wechsel des Güterstands (von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung und zurück) steuerfreie Vermögensübertragungen im Millionenbereich ermöglichen – völlig legal und ohne Anrechnung auf die Freibeträge.
Experten-Tipp: Eine kluge Nachfolgeplanung muss in ein stimmiges Gesamtkonzept eingebettet sein. Punktuelle Lösungen ohne Berücksichtigung der langfristigen Vermögens- und Familienstruktur bergen erhebliche Risiken und führen nicht selten zu unerwünschten steuerlichen oder rechtlichen Folgen.
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