Das Transparenzregister: Eintragung, Mitteilung und Unstimmigkeitsmeldungen
Transparenzregister: Eintragung, Mitteilung und Unstimmigkeitsmeldungen
Das Transparenzregister besteht bereits seit mehreren Jahren, dennoch werden die damit verbundenen Eintragungs- und Aktualisierungspflichten in der Praxis häufig übersehen. Insbesondere unterschätzen viele Unternehmen die laufenden Mitteilungspflichten. Dies führt zunehmend zu Unstimmigkeitsmeldungen und vermeidbaren rechtlichen Risiken.
Wer muss sich im Transparenzregister eintragen?
Eintragungspflichtig sind insbesondere juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften. Bei neu gegründeten, eintragungspflichtigen Gesellschaften ist die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten von Anfang an vorzunehmen. Die Anmeldung zum Handelsregister ersetzt die Eintragung im Transparenzregister nicht.
Welche Angaben sind mitzuteilen?
Eintragungspflichtige Gesellschaften müssen zunächst ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln. Anschließend sind die erforderlichen Angaben zum Transparenzregister mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie spätere Änderungen dieser Angaben. Mitteilungspflichtig ist daher nicht nur ein Wechsel im Gesellschafterbestand. Auch eine Änderung des Hauptwohnsitzes eines wirtschaftlich Berechtigten kann eine Aktualisierung erforderlich machen.
Warum entstehen Unstimmigkeitsmeldungen?
Unstimmigkeitsmeldungen nehmen zunehmend zu. Sie entstehen, wenn Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, etwa Banken oder Notare, Abweichungen zwischen den ihnen vorliegenden Informationen und den Angaben im Transparenzregister feststellen. Solche Meldungen sollten ernst genommen und zeitnah geprüft werden. Eine unterbliebene, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Eintragung kann bußgeldbewehrt sein.
Unterstützung durch unsere Kanzlei
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Transparenzregister. Dies umfasst sowohl die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten als auch die Vornahme und Aktualisierung von Eintragungen. Ebenso bearbeiten wir Unstimmigkeitsmeldungen und begleiten die erforderliche Korrespondenz mit der zuständigen Stelle.
Seit Einführung der verpflichtenden Nutzung des Transparenzregisters sind wir auf diesem Gebiet tätig und haben bereits zahlreiche Eintragungen vorgenommen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und übernehmen die weiteren Schritte zuverlässig und rechtssicher.