PLL erweitert Partnerkreis

Die PLL Pfefferle Ludwig Lohmayer Steuerberater und Rechtsanwälte erweitert ihren Partnerkreis. Mit Steuerberater Sven Lorber und Rechtsanwalt Vincenzo Manzo verstärken zwei langjährige Berufsträger die Partnerschaft der Kanzlei.

Beide stehen für den Beratungsansatz von PLL, steuerliche und rechtliche Fragestellungen frühzeitig miteinander zu verbinden. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Lösungen für Unternehmen, Unternehmerfamilien und Privatpersonen, wenn Vermögen gesichert, Nachfolgen gestaltet oder gewachsene Strukturen neu geordnet werden sollen.

Sven Lorber berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der steuerlichen Gestaltung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgen sowie in der Entwicklung tragfähiger Unternehmensstrukturen.

Vincenzo Manzo berät Mandanten insbesondere im Erbrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und lebzeitigen Vermögensübertragungen bis zur Begleitung von Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsstreitigkeiten. Darüber hinaus berät er Unternehmen und Gesellschafter bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Umstrukturierungen und Nachfolgelösungen.

Die Aufnahme in den Partnerkreis trägt zugleich der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kanzlei Rechnung. Sven Lorber und Vincenzo Manzo begleiten die fachliche und strategische Ausrichtung von PLL bereits seit mehreren Jahren. Mit ihrer Aufnahme in die Partnerschaft wird diese langfristige Zusammenarbeit nun auch gesellschaftsrechtlich abgebildet. Zugleich stärkt PLL die enge Verzahnung der steuerlichen und rechtlichen Beratung, die insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, Umstrukturierungen und komplexen Vermögensgestaltungen von besonderer Bedeutung ist.

Mit der Erweiterung des Partnerkreises setzt PLL auf die langfristige Entwicklung aus den eigenen Reihen und stärkt ihren Anspruch, steuerliche und rechtliche Beratung konsequent miteinander zu verbinden.

Transparenzregister: Eintragung, Mitteilung, Unstimmigkeitsmeldungen

Die Eintragung im Transparenzregister ist für zahlreiche Gesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl das Transparenzregister bereits seit mehreren Jahren besteht, werden die damit verbundenen Eintragungs- und Aktualisierungspflichten in der Praxis häufig übersehen.

Insbesondere unterschätzen viele Unternehmen, dass die Eintragung im Transparenzregister nicht mit einer einmaligen Meldung erledigt ist. Vielmehr müssen sie Änderungen fortlaufend prüfen und gegebenenfalls unverzüglich mitteilen. Anderenfalls drohen Unstimmigkeitsmeldungen, Bußgelder und weitere vermeidbare rechtliche Risiken.

Wer ist zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet?

Zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind insbesondere juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften. Bei neu gegründeten, mitteilungspflichtigen Gesellschaften müssen die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Anfang an mitgeteilt werden. Die Anmeldung einer Gesellschaft zum Handelsregister ersetzt die Eintragung im Transparenzregister grundsätzlich nicht.

Ob und welche natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte einzutragen sind, richtet sich nach den konkreten Beteiligungs- und Kontrollverhältnissen. Besonderheiten können sich insbesondere bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, Treuhandverhältnissen und ausländischen Beteiligten ergeben.

Daher sollten Gesellschaften nicht allein auf die unmittelbar im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter abstellen. Vielmehr ist zu prüfen, welche natürlichen Personen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar kontrollieren.

Welche Angaben sind zum Transparenzregister mitzuteilen?

Eintragungspflichtige Gesellschaften müssen zunächst ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln. Anschließend sind die gesetzlich erforderlichen Angaben zum Transparenzregister mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, sämtliche Staatsangehörigkeiten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Mitteilungspflichtig ist daher nicht nur ein Wechsel im Gesellschafterbestand. Auch Änderungen bei den bereits eingetragenen Angaben können eine Aktualisierung erforderlich machen. Dies kann beispielsweise bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit eines wirtschaftlich Berechtigten der Fall sein.

Die Gesellschaften müssen die Angaben auf aktuellem Stand halten und Änderungen unverzüglich mitteilen. Deshalb empfiehlt es sich, die gespeicherten Daten regelmäßig und insbesondere nach gesellschaftsrechtlichen Veränderungen zu überprüfen.

Warum entstehen Unstimmigkeitsmeldungen?

Unstimmigkeitsmeldungen entstehen insbesondere dann, wenn Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, beispielsweise Kreditinstitute oder Notare, Abweichungen zwischen den von ihnen ermittelten Informationen und den Angaben im Transparenzregister feststellen.

Eine Unstimmigkeit kann vorliegen, wenn eine erforderliche Eintragung vollständig fehlt, einzelne Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten abweichen oder andere wirtschaftlich Berechtigte ermittelt wurden. Auch veraltete Angaben zum Wohnort oder zu den Staatsangehörigkeiten können eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen.

Solche Meldungen sollten Unternehmen ernst nehmen und zeitnah prüfen. Eine fehlende, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Eintragung kann zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Unterstützung bei der Eintragung im Transparenzregister

Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Transparenzregister. Dies umfasst sowohl die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten als auch die erstmalige Eintragung und die Aktualisierung bereits gemeldeter Angaben.

Ebenso bearbeiten wir Unstimmigkeitsmeldungen und begleiten die erforderliche Korrespondenz mit der zuständigen Stelle. Dabei prüfen wir die Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse, bereiten erforderliche Nachweise auf und übernehmen auf Wunsch die erforderlichen Mitteilungen.

Weitere Hinweise zu den gesetzlichen Transparenzpflichten enthält die FAQ des Bundesverwaltungsamts zum Transparenzregister.

Seit Einführung der verpflichtenden Nutzung des Transparenzregisters sind wir auf diesem Gebiet tätig und haben bereits zahlreiche Eintragungen und Aktualisierungen vorgenommen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und übernehmen die weiteren Schritte zuverlässig und rechtssicher.

Erbschleicher erkennen: Wenn Eltern „in fremde Hände“ geraten

Erbschleicher erkennen ist für Angehörige häufig schwierig. Einflussnahme, zunehmende Isolation und auffällige Vermögensverschiebungen entwickeln sich oftmals schleichend. Wenn die Familie Veränderungen bemerkt, hat die neue Vertrauensperson möglicherweise bereits weitreichende Vollmachten erhalten oder Einfluss auf die Nachfolgeplanung genommen.

Der vermögende Privatier Wolfgang lernt Karola in einem Luxushotel kennen und verliebt sich in sie. Nach einem schweren Sturz ist Wolfgang auf Hilfe angewiesen. Karola zieht bei ihm ein und stellt scheinbar selbstlos ihr gesamtes Leben um.

Seine Töchter Verena und Jana fragen sich zunehmend, ob sich die neue Freundin ihres Vaters tatsächlich nur um ihn kümmern oder sich an seinem Vermögen bereichern will. Das wachsende Misstrauen führt zu Auseinandersetzungen innerhalb der Familie. Karola erschwert die Versuche der Töchter, sich mit ihrem Vater zu versöhnen. Schließlich schirmt sie den zunehmend kränkelnden Wolfgang auch von seinem übrigen Umfeld ab.

Als Wolfgang erkennt, dass er vollständig von Karola abhängig und weitgehend isoliert ist, hat sie mithilfe der ihr erteilten Vollmacht bereits erhebliche Beträge von seinen Konten abgehoben.

Was der ZDF-Film „In fremde Hände“ dramatisch inszeniert, kommt in vergleichbaren Konstellationen auch im wirklichen Leben vor.

Erbschleicher erkennen: die sogenannte AAAA-Falle

Das typische Vorgehen lässt sich mit vier Begriffen beschreiben: anlocken, abhängig machen, abschirmen und abzocken.

Zunächst bindet die neue Vertrauensperson einen älteren oder hilfsbedürftigen Menschen emotional an sich. Danach schränkt sie bestehende soziale Kontakte ein oder unterbindet diese vollständig. Schließlich erhält sie Zugriff auf Konten und Vermögenswerte oder nimmt Einfluss auf Vollmachten, Schenkungen und testamentarische Verfügungen.

Für Angehörige entsteht dadurch häufig der Eindruck eines rechtsfreien Raums. Das ist jedoch nicht der Fall. Abhängig von der konkreten Situation bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um die betroffene Person und ihr Vermögen zu schützen.

Welche Warnzeichen können auf einen Erbschleicher hindeuten?

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn eine ältere Person plötzlich kaum noch erreichbar ist, langjährige Kontakte ohne nachvollziehbaren Anlass abbricht oder eine neue Vertrauensperson Besuche und Telefonate kontrolliert.

Weitere Warnzeichen können ungewöhnliche Überweisungen, hohe Barabhebungen, überraschende Schenkungen, neu erteilte Bank- oder Vorsorgevollmachten sowie kurzfristig geänderte Testamente oder Erbverträge sein. Auch ein plötzlicher Wechsel von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten oder anderen langjährigen Vertrauenspersonen kann Anlass für eine nähere Prüfung geben.

Nicht jedes ungewöhnliche Verhalten belegt eine unzulässige Einflussnahme. Treten jedoch mehrere Veränderungen gleichzeitig auf, sollten Angehörige diese ernst nehmen und möglichst frühzeitig dokumentieren. Wer Erbschleicher erkennen möchte, sollte deshalb nicht nur einzelne Vorgänge betrachten, sondern die gesamte Entwicklung im Blick behalten.

Welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten bestehen?

Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Vollmachtsmissbrauch kann insbesondere geprüft werden, ob die Anregung einer Kontrollbetreuung in Betracht kommt. Ein Kontrollbetreuer kann die Tätigkeit des Bevollmächtigten überwachen und gegebenenfalls Ansprüche der betroffenen Person gegenüber dem Bevollmächtigten geltend machen.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt, dass nicht erst ein bereits feststehender Missbrauch der Vollmacht abgewartet werden muss. Konkrete Anhaltspunkte können ausreichen, wenn sie darauf hindeuten, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und den Interessen des Vollmachtgebers handelt (BGH, Beschl. – XII ZB 218/25).

Je nach Einzelfall kann außerdem geprüft werden, ob Vollmachten widerrufen, Banken informiert, Kontobewegungen nachvollzogen oder Vermögenswerte gesichert werden können. Auch Rückforderungsansprüche wegen bereits erfolgter Vermögensverfügungen kommen in Betracht.

Darüber hinaus kann die Wirksamkeit von Schenkungen, Testamenten und Erbverträgen überprüft werden. Dabei ist insbesondere zu klären, ob die betroffene Person bei Abgabe ihrer Erklärung noch geschäfts- oder testierfähig war. Ebenso kann von Bedeutung sein, ob widerrechtliche Drohung, Täuschung oder eine andere unzulässige Einflussnahme zu der Erklärung geführt hat.

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend

Wer ein Elternteil oder eine andere nahestehende Person „in fremden Händen“ wähnt, ist nicht machtlos. Die rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten hängen allerdings stark davon ab, wie weit die Einflussnahme bereits fortgeschritten ist.

PLL Pfefferle Ludwig Lohmayer in Heilbronn berät im Erbrecht und bei Fragen der Vermögensnachfolge. Wir sind mit Konstellationen vertraut, in denen Angehörige eine zunehmende Isolation, einen möglichen Vollmachtsmissbrauch oder auffällige Vermögensverschiebungen feststellen.

Wir prüfen, welche Schritte gegenüber Banken, Pflegeeinrichtungen und weiteren Beteiligten möglich sind. Ebenso klären wir, wie sich Vermögenswerte sichern, Vollmachten kontrollieren und testamentarische Gestaltungen überprüfen lassen. Dabei stimmen wir die rechtlichen Maßnahmen auf die konkrete familiäre und wirtschaftliche Situation ab.

Erbschleicher erkennen und Vermögensverluste vermeiden

Je länger eine mögliche Einflussnahme unbemerkt bleibt, desto größer ist das Risiko, dass Vermögen dauerhaft entzogen oder die Nachfolgeplanung verändert wird. Deshalb sollten Angehörige konkrete Auffälligkeiten dokumentieren und frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Wenn Sie Anzeichen für Einflussnahme, Isolation oder auffällige Vermögensverschiebungen bemerken, sollten wir zeitnah miteinander sprechen. Wir prüfen die Situation vertraulich und erläutern Ihnen, welche rechtlichen Schritte in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen.

Ein neuer Name. Ein gemeinsamer Weg.

Ein Teil der bisherigen Pfefferle Gruppe geht neue Wege. Unter dem Namen PLL bündeln Klaus-Peter Pfefferle, Volker Ludwig und Michael Lohmayer ihre Expertise in einer eigenständigen Struktur, um Sie künftig noch fokussierter, effizienter und strategischer zu begleiten.

Dabei verbinden wir steuerliche Beratung und rechtliche Beratung mit einem umfassenden Blick auf wirtschaftliche Zusammenhänge. Unser Anspruch ist es, komplexe unternehmerische und private Fragestellungen nicht isoliert, sondern in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten und gemeinsam mit unseren Mandanten tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Ihre bisherigen Ansprechpartner bleiben für Sie da – mit klarer Ausrichtung und neuem Fundament. Im Zuge dieser Neustrukturierung sind die von uns betreuten Mandate mit Wirkung zum 01.05.2025 auf die neue Gesellschaft übergegangen, sofern Sie diesem Übergang nicht widersprochen haben.

Für Sie bedeutet die neue Struktur vor allem Kontinuität. Die persönliche Betreuung, die gewohnte fachliche Qualität und die Verlässlichkeit unserer Beratung bleiben unverändert bestehen. Zugleich ermöglicht uns die eigenständige Ausrichtung, steuerliche und rechtliche Fragestellungen noch enger miteinander zu verbinden und unsere Beratung konsequent an den individuellen Anforderungen unserer Mandanten auszurichten.

Wir begleiten Unternehmen, Unternehmerfamilien und Privatpersonen sowohl bei laufenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen als auch bei langfristigen Gestaltungen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Unternehmensberatung, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Erbrecht sowie die Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die langjährige Partnerschaft und für Ihr Vertrauen. Klarheit und strategischer Weitblick bleiben auch unter dem Namen PLL unser Anspruch – heute und morgen.

Steuer. Recht. Beratung. Wir gestalten steuerliche und rechtliche Aspekte mit strategischem Blick: für Klarheit im Jetzt und Substanz über Generationen hinweg.

PLL Kanzlei Heilbronn – Steuerberatung und Rechtsberatung