Photovoltaikprojekt mit regionaler Bürgerbeteiligung

Die Schwarmfinanzierung für Photovoltaik bildet einen wesentlichen Bestandteil des Projekts „Bürger-PV Berlichingen“. PLL begleitet die Enermation GmbH bei der rechtlichen Umsetzung des Beteiligungsmodells. Das Projekt „Bürger-PV Berlichingen“ soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglichen, sich über qualifizierte Nachrangdarlehen an der Finanzierung zu beteiligen.

PLL unterstützte die Enermation GmbH insbesondere bei der Erstellung, Überarbeitung und projektbezogenen Anpassung der Darlehensunterlagen. Dabei stimmte PLL die Unterlagen auf die konkrete Ausgestaltung des Beteiligungsmodells und die maßgeblichen rechtlichen Anforderungen ab. Darüber hinaus erstellte PLL das für das öffentliche Angebot vorgesehene Vermögensanlagen-Informationsblatt.

Photovoltaikprojekt mit Bürgerbeteiligung

In der Gemeinde Schöntal im Hohenlohekreis entsteht eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geplanten Gesamtleistung von rund 26 MWp. Zusätzlich ist ein Batteriespeicher mit einer Kapazität von etwa 25 MWh vorgesehen.

Die Photovoltaikanlage soll zwischen Berlichingen und Neuhof errichtet werden. Der zugehörige Batteriespeicher soll dagegen in Schöntal-Bieringen entstehen. Dadurch lassen sich Erzeugung und Einspeisung des Stroms zeitlich besser aufeinander abstimmen.

Ein Teil der Projektfinanzierung soll über ein Beteiligungsmodell mit einem vorgesehenen Emissionsvolumen von 900.000 EUR erfolgen. Emittentin des qualifizierten Nachrangdarlehens ist die Bürger-PV Berlichingen GmbH & Co. KG. Nach der derzeitigen Planung soll das öffentliche Angebot am 15. August 2026 beginnen.

Rechtliche Umsetzung der Schwarmfinanzierung für Photovoltaik

Im Rahmen der rechtlichen Begleitung der Schwarmfinanzierung für Photovoltaik erstellte und überarbeitete PLL die Darlehensunterlagen für das konkrete Beteiligungsmodell. Dabei passte PLL die Unterlagen an die Projektstruktur, die Beteiligungsbedingungen und die maßgeblichen rechtlichen Anforderungen an.

Die Bearbeitung betraf insbesondere die Regelungen zur Verzinsung und Rückzahlung der Darlehen, zur Laufzeit, zur Kündigung und zur qualifizierten Nachrangabrede. Zugleich stimmte PLL die Darlehensunterlagen mit den rechtlichen Vorgaben für das öffentliche Beteiligungsangebot ab.

Besondere Bedeutung kommt dabei der Nachrangregelung zu. Sie bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung und Verzinsung hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten. Deshalb müssen sowohl die vertragliche Regelung als auch die Darstellung der damit verbundenen Risiken klar und verständlich sein.

Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung lag auf dem Vermögensanlagen-Informationsblatt, kurz VIB. PLL erstellte das VIB auf Grundlage der konkreten Projekt- und Beteiligungsstruktur. Es fasst die wesentlichen Merkmale der angebotenen Vermögensanlage sowie die damit verbundenen Risiken in gesetzlich vorgegebener Form zusammen.

Das Nachrangdarlehen soll im Wege einer Schwarmfinanzierung gemäß § 2a VermAnlG öffentlich angeboten werden. Daher sind neben den zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen auch die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten zu beachten. Insbesondere müssen die Darlehensunterlagen, die Angaben im VIB und die tatsächliche Umsetzung des Beteiligungsangebots inhaltlich übereinstimmen.

Rechtliche Begleitung von Beteiligungsmodellen

Schwarmfinanzierungen können Projektgesellschaften dabei unterstützen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in die Finanzierung von Energie- und Infrastrukturprojekten einzubeziehen. Gleichzeitig stellen solche Modelle erhöhte Anforderungen an die Vertragsgestaltung und die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben.

Deshalb sollten Projektgesellschaften die zivilrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen frühzeitig gemeinsam betrachten. Auf diese Weise lassen sich die Vertragsunterlagen, die Anlegerinformationen und die praktische Umsetzung des Angebots aufeinander abstimmen.

PLL begleitet Unternehmen bei der rechtlichen Umsetzung solcher Beteiligungsmodelle. Weitere Informationen zu unserer rechtlichen Beratung und zu unseren Ansprechpartnern finden Sie auf unserer Internetseite.

Portraitfoto Jan Möhler
Autor
Jan Möhler

Rechtsanwalt